Wie funktioniert Inkasso ohne Mahnung?
Das ZAK Russen Inkasso informiert über die Möglichkeiten, direkt ein Inkassoschreiben zu versenden.
ZAK Russen Inkasso beschreibt, wie Inkasso ohne Mahnung funktioniert und was es mit der Verjährungsfrist auf sich hat.
ZAK Russen Inkasso
Vor einigen Jahren wurde das Schuldrecht reformiert, erfährt man beim ZAK Russen Inkasso. Dazu gehörte die Aufnahme der Zahlungsmoral der Verbraucher in das Gesetz. Gleichzeitig wurde das übliche Vorgehen, das drei Mahnungen voraussetzte, ehe ein Inkassobüro tätig werden konnte, verändert. Denn der Gesetzgeber erkannte, dass vor allem für kleine Firmen und Kleinunternehmer drei Mahnungen bereits drei Mahnungen zu viel sein können.
Daher nachgefragt beim ZAK Russen Inkasso:
- Wann liegt ein Inkassofall vor?
- Wer trägt die Kosten bei Inkasso ohne Mahnung?
- Ab welcher Schuldenhöhe sollte ein Inkassounternehmen kontaktiert werden?
- Soll lieber ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt mit dem Fall betraut werden?
- Was gilt es wegen der Verjährungsfrist zu beachten?
Wann liegt ein inkassofall vor?
Auf den ersten Blick entsteht der Eindruck, dass der Gesetzestext des § 286 BGB immer noch eine Mahnung voraussetzt, um einen Schuldner in Verzug zu setzen. Erst im weiteren Verlauf des Gesetzestextes wird die Novellierung deutlich: Der Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Dies bedeutet, dass jede Rechnung, die ein genaues Zahldatum enthält, einen Schuldner automatisch nach Ablauf in Verzug setzt. Aus diesem Grund kann bereits mit Ablauf der Zahlungsfrist der Fall an ein Inkassounternehmen übergeben werden.
Wer trägt die kosten bei Inkasso ohne Mahnung?
Auch bezüglich der Kostenübernahme ist nicht entscheidend, ob dem Inkassoschreiben eine Mahnung vom ursprünglichen Geschäftspartner vorausgegangen ist. Der ausschlaggebende Faktor ist hier erneut der Verzug. So ist die Frage zu klären, ob der Schuldner zum Zeitpunkt des Inkassoschreibens bereits in Zahlungsverzug war. Denn ein Verzug zieht den sogenannten Verzugsschaden mit sich. Diesen muss der Schuldner dem Gläubiger ersetzen. Dazu gehören alle finanziellen Nachteile wie auch Inkassokosten. Egal ob mit oder ohne Mahnung. Aber nicht selten warten Unternehmer zu lange, ehe ein Inkassobüro eingeschaltet wird, fährt Russen Inkasso fort. Doch wann ist es allgemein sinnvoll, eine Inkassofirma zu beauftragen?
Ab welcher schuldenhöhe sollte eine Inkassofirma kontaktiert werden?
Die Erfahrung zeigt Russen Inkasso, dass viele Kunden verunsichert sind, wenn es um die Schuldenhöhe geht. Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlich geregelten Mindestbetrag, ab dem eine Forderung geltend gemacht werden kann. Es ist aber dennoch ratsam, beim jeweiligen Inkassobüro nach einem empfohlenen Mindestbetrag nachzufragen. Jedoch sollte niemals die Tatsache aus den Augen verloren werden, dass eine Leistung erbracht wurde, für die die Gegenleistung ausblieb. Auf Dauer summieren sich auch kleinere Rechnungsbeträge. Ein Inkassobüro kann immer dann eingeschaltet werden, wenn:
- Die Forderung berechtigt ist.
- Der Zahlungsverzug eingetreten ist.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist der ersten Mahnung
- Egal bei welcher Forderungssumme
Soll lieber ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt mit dem fall betraut werden?
Im Gegensatz zu den meisten Rechtsanwälten, die in diesem Bereich allgemein tätig sind, sind gute Inkassofirmen auf das Fachgebiet spezialisiert. Dank der täglichen Konfrontation mit diesem Thema weisen seriöse Inkassofirmen neben einer kaufmännischen und rechtswissenschaftlichen Erfahrung auch ein umfassendes Wissen beim Umgang mit säumigen Zahlern auf.
Die Inkassofirmen wissen, wie bei Mahn- und Verhandlungstätigkeiten mit Bedacht und Feingefühl gehandelt werden muss. Das oberste Gebot bei seriösen Firmen ist immer die Fairness, beschreibt ZAK Russen Inkasso. Eine Frage sollte das gewählte Inkassobüro im Vorfeld aber immer beantworten: Kann das Unternehmen den Gläubiger auch wirklich vor Gericht vertreten?
Was gilt es bei der Verjährungsfrist zu beachten?
Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen zu lange zögern, ehe eine Mahnung geschrieben wird. Zum einen, weil die Summe scheinbar zu klein ist, zum anderen, weil es unangenehm ist. Dabei darf diese Tatsache nicht einfach vernachlässigt werden. Denn für alle offenen Rechnungen gilt eine Verjährungsfrist.
Die sogenannte regelmäßige Verjährung tritt nach drei Jahren ein. Der Stichtag hierfür ist immer der 31. Dezember. Damit die Verjährung gestoppt wird, sollte rechtzeitig vor Jahresende ein Mahnbescheid über ein Inkassounternehmen versendet werden, betont das ZAK Russen Inkasso abschließend.